„Der Mai ist geko-hommen, die Paragraphen schlagen aus!“
DISCLAIMER: Dieser Blogpost beschäftigt sich mit der DSGVO und den Auswirkungen auf Blogs. Der Artikel ist „Work in Progress“ und wird hier und da sicherlich noch erweitert werden. Er stellt keine Rechtsberatung dar, ich bin ja schliesslich kein Anwalt oder Datenschützer. Der Artikel soll lediglich meine Bemühungen dokumentieren, diesem Thema Herr zu werden.
Habt ihr was gemerkt in den letzten Tagen hier im Blog? Nein? Dann ist es ja gut, weil dann der Serverumzug und all die Upgrades spurlos an Euch vorbeigegangen sind. Anlass hierfür ist die seit 2016 beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 anwendbar ist. Neu geregelt wird vor allem die Verarbeitung personenbezogener Daten. Zwar sieht der Artikel 2 Abs. 2 DSGVO keine Anwendung vor bei „natürliche Personen, die ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten ausüben“. Ob ein Blog wie dieses darunter fällt, dafür möchte ich meine Hand nicht ins Feuer legen. Wahrscheinlich ist es auch anwendbar, wenn man diesen Kommentar auf datenschmutz.net liest:
Rein private Blogs dürften wenig zu befürchten haben, sobald jedoch auch nur ein einziger Banner, Affiliate oder Testbericht auftaucht, spricht der Gesetzgeber von Gewinnabsicht bzw. einer gewinnorientierten Seite – unabhängig, ob diese von einem Unternehmen oder einer Privatperson betrieben wird, greifen in diesem Fall die neuen Bestimmungen.
Eine treffende Beschreibung des derzeitigen Zustandes habe ich auf unbesorgt.de gefunden:
Erklärte Absicht war, die Bürger der EU vor dem Missbrauch ihrer Daten zu schützen, herausgekommen ist ein Schwebezustand der rechtlichen Unsicherheit, in dem so gut wie niemand mit Sicherheit sagen kann, was noch erlaubt und was verboten ist.
Aber es gibt kein drumrum, nur ein hindurch. Also bin ich nach bestem Wissen und Gewissen diverse Artikel und Checklisten durchgegangen und bin gerade dabei, mein Blog DSGVO-ready zu machen.